
Im
Jahre 1953 wurde nach Beschluss der Gemeindevertretung die Führung
eines Ortswappens unter Verwendung des alten Ebersbacher Gerichtssiegelbildes
(führte Ebersbach bereits im 16. Jahrhundert) beantragt und vom Hessischen
Minister des Inneren am 30.10.1953 genehmigt. Die Genehmigungsurkunde hat
folgenden Wortlaut:
" Ich erteile hiermit der
Gemeinde Ewersbach im Dillkreis, Regierungsbezirk Wiesbaden, gemäß
§ 14 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung vom 25. Februar 1952 (GVBl
I. S. 11) die Genehmigung, das nachstehend beschriebene Wappen zu führen:
Wappenbeschreibung: >>In Gold über einen
blauen Bach ein nach rechts schreitender schwarzer Eber<<." Aufgrund der Beschlüsse
der Gemeindevertretung Dietzhölztal vom 28.02.1974 und 21.12.1981
wurde beim Hessischen Minister des Inneren die Weiterführung des bisherigen
Ewersbacher Wappens durch die Gemeinde Dietzhölztal beantragt.
Mit Erlass vom 18.02.1982
hat der Hessische Minister des Inneren folgende Genehmigung erteilt:
" Der Gemeinde Dietzhölztal
im Lahn-Dill-Kreis, Regierungsbezirk Gießen, ist gemäß
§ 14 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung vom 01. April 1981 (GVBl
I. S.66) das nachstehend beschriebene [...] Wappen [...] genehmigt worden,
das bis zum Zusammenschluss der Gemeinden Ewersbach und Steinbrücken
am 01. Februar 1971 von der früheren Gemeinde Ewersbach geführt
wurde: Wappenbeschreibung: >>In Gold über einen
blauen Bach ein nach rechts schreitender schwarzer Eber<<." |