| Das Dietzhölztaler Wappen |
Im Jahre 1953 wurde nach Beschluss der Gemeindevertretung die Führung eines Ortswappens unter Verwendung des alten Ebersbacher Gerichtssiegelbildes (führte Ebersbach bereits im 16. Jahrhundert) beantragt und vom Hessischen Minister des Inneren am 30.10.1953 genehmigt. Die Genehmigungsurkunde hat folgenden Wortlaut:
" Ich erteile hiermit der Gemeinde Ewersbach im Dillkreis, Regierungsbezirk Wiesbaden, gemäß § 14 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung vom 25. Februar 1952 (GVBl I. S. 11) die Genehmigung, das nachstehend beschriebene Wappen zu führen: Wappenbeschreibung: >>In Gold über einen blauen Bach ein nach rechts schreitender schwarzer Eber<<." Aufgrund der Beschlüsse der Gemeindevertretung Dietzhölztal vom 28.02.1974 und 21.12.1981 wurde beim Hessischen Minister des Inneren die Weiterführung des bisherigen Ewersbacher Wappens durch die Gemeinde Dietzhölztal beantragt. Wappenbeschreibung: >>In Gold über einen blauen Bach ein nach rechts schreitender schwarzer Eber<<." |

Im Jahre 1953 wurde nach Beschluss der Gemeindevertretung die Führung eines Ortswappens unter Verwendung des alten Ebersbacher Gerichtssiegelbildes (führte Ebersbach bereits im 16. Jahrhundert) beantragt und vom Hessischen Minister des Inneren am 30.10.1953 genehmigt. Die Genehmigungsurkunde hat folgenden Wortlaut: