Einebnung von Grabstätten - Allgemeine Informationen
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Eine eigenmächtige Einebnung bzw. Räumung einer Grabstätte ist nicht zulässig! Die Einebnungen erfolgen ausschließlich durch den Friedhofsträger bzw. von ihm beauftragte Unternehmen.
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Vorzeitige Einebnung von Grabstätten | |
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Weitere Informationen und Formulare | |
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Ansprechpartner im Rathaus:
Gemeinde Dietzhölztal
Katharina Achenbach
- Fachdienst Standesamt und Friedhofswesen -
Hauptstr. 92
35716 Dietzhölztal
Tel.: 02774/807-23
Fax: 02774/808-50
E-Mail:
k.achenbach@dietzhoelztal.de
Homepage:
www.dietzhoelztal.de |