Haushaltsplan 2003
Haushaltssatzung der Gemeinde Dietzhölztal für das Haushaltsjahr 2003

Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBL.I 1992 S.534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2002 (GVBL.2000 I S.342), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Dietzhölztal / Lahn-Dill-Kreis am 16.12.2002 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2003 beschlossen:

§1
Haushaltsplan

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 wird

a) im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf
12.703.000,00 €
in der Ausgabe auf
12.703.000,00 €

b) im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
2.046.000,00 €
in der Ausgabe auf
2.046.000,00 €

festgesetzt.

Es entfallen auf die Einzelpläne:

E-Plan Bezeichnung des Einzelplanes Verwaltungshaushalt  Vermögenshaushalt

 

 

Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben

 

 

 

 

 

 

0 Allgmeine Verwaltung
29.400
1.040.600 0 7.000
1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
72.000
271.200
0
31.000
3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 300 98.900 0 30.000
4 Soziale Sicherung 14.500 725.200 0 33.000
5 Gesundheit, Sport, Erholung
4.000
225.100
0
14.000
6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr
3.200
423.300
252.000
637.000
7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 805.000 1.593.100 175.000 178.000
8 Wirtschaftliche Unternehmen,
allgemeines Grund- und Sondervermögen
824.100
829.200
110.000 204.000
9 Allgemeine Finanzwirtschaft 10.950.500 7.496.400 1.509.000 912.000
           
    12.703.000 12.703.000 2.046.000 2.046.000
 

§2
Kreditaufnahmen

Kredite werden nicht veranschlagt.

§3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
 

§4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2003 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

255.000, 00 €
festgesetzt.

§5
Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushalsjahr 2003 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer  
a) Grundsteuer A ( land- und forstwirtsch. Betriebe )
200 v.H.
b) Grundsteuer B ( Grundstücke )
200 v.H.
2. Gewerbesteuer  
a) nach Gewerbeertrag
310 v.H.

§6

Stellenplan

Es gilt der von der Gemeindevertretung am 16.12.2002 beschlossene Stellenplan.
 

Dietzhölztal, den 16.12.2002

Der Gemeindevorstand
Aurand, Bürgermeister



1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Dietzhölztal für das Haushaltsjahr 2003

1. Nachtragshaushaltssatzung
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBL.I 1992 S.534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2002 (GVBL.I S.342), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Dietzhölztal / Lahn-Dill-Kreis am 24.11.2003 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2003 beschlossen:
 

§1
Nachtragshaushaltsplan
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden

a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen erhöht um
553.300,00 €
die Einnahmen vermindert um
359.300,00 €

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 12.703.000, 00 € auf nunmehr 12.897.000,00 € festgesetzt.
die Ausgaben erhöht um
293.400,00 €
die Ausgaben vermindert um
99.400,00 €

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 12.703.000, 00 € auf nunmehr 12.897.000,00 € festgesetzt.

b) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen erhöht um
1.101.000,00 €
die Einnahmen vermindert um
310.000,00 €

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 2.046.000, 00 € auf nunmehr 2.837.000,00 € festgesetzt.
die Ausgaben erhöht um
1.064.000,00 €
die Ausgaben vermindert um
273.000,00 €

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 2.046.000, 00 € auf nunmehr 2.837.000,00 € festgesetzt.
 
§2
Kreditaufnahmen
 
Kredite
werden nicht veranschlagt.
 
§3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen
werden nicht veranschlagt.
 
§4
Kassenkredite

Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert

§5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden nicht geändert

§6

Stellenplan

Es gilt der von der Gemeindevertretung am 24.11.2003 beschlossene Stellenplan.

Dietzhölztal, den 24.11.2003

Der Gemeindevorstand
Aurand, Bürgermeister

E-Plan Bezeichnung des Einzelplanes Verwaltungshaushalt

  

 

Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben

 

 

 alt alt neu neu
0 Allgemeine Verwaltung
29.400
1.040.600 33.700 1.067.500
1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
72.000
271.200
36.200 266.100
3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 300 98.900 5.800 110.600
4 Soziale Sicherung 14.500 725.200 37.500 788.200
5 Gesundheit, Sport, Erholung
4.000
225.100
8.000
232.900
6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr
3.200
423.300
23.500
456.300
7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 805.000 1.593.100 892.400 1.606.800
8 Wirtschaftliche Unternehmen,
allgemeines Grund- und Sondervermögen
824.100
829.200
866.000 845.200
9 Allgemeine Finanzwirtschaft 10.950.500 7.496.400 10.993.900 7.523.400
           
  0 - 9 zusammen 12.703.000 12.703.000 12.897.000 12.897.000

 
E-Plan
Bezeichnung des Einzelplanes
Vermögenshaushalt 

 

 

Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben

 

 

 alt
alt
neu
neu
0 Allgemeine Verwaltung 0 7.000 0 25.000
1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
0
31.000
0 52.500
3
Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege

0

30.000

0
38.200
4
Soziale Sicherung

0

33.000

0
33.000
5 Gesundheit, Sport, Erholung
0
14.000
0
40.600
6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr
252.000
637.000
101.500
468.000
7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 175.000 178.000 148.500 441.500
8 Wirtschaftliche Unternehmen,
allgemeines Grund- und Sondervermögen
110.000 204.000 47.000 679.200
9 Allgemeine Finanzwirtschaft 1.509.000 912.000 2.540.000 1.059.000
           
  0 - 9 zusammen 2.046.000 2.046.000 2.837.000 2.837.000
  Gesamthaushalt
14.749.000
14.749.000
15.734.000
15.734.000

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