→ → → →   1. Nachtragshaushaltssatzung
Haushaltsplan 2005

Haushaltssatzung der Gemeinde Dietzhölztal für das Haushaltsjahr 2005

Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBL. 1992 I S.534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2002 (GVBL. I S.342), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Dietzhölztal / Lahn-Dill-Kreis am 20.12.2004 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 beschlossen:

§1
Haushaltsplan

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird
a) im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf
10.278.000,00 €
in der Ausgabe auf
10.278.000,00 €
b) im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
1.044.000,00 €
in der Ausgabe auf
1.044.000,00 €
festgesetzt.

Es entfallen auf die Einzelpläne:

E-Plan

Bezeichnung des Einzelplanes

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

 

 

Einnahmen

Ausgaben

Einnahmen Ausgaben

  

 

 

 

 

 

0 Allgemeine Verwaltung
36.100
1.122.100 0 9.000
1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
48.500
253.200
0
170.000
3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 300 93.800 0 1.000
4 Soziale Sicherung 15.500 834.100 0 27.000
5 Gesundheit, Sport, Erholung
7.000
255.500
0
73.000
6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr
4.900
431.800
162.000
224.000
7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 1.010.500 1.681.200 17.000 187.000
8 Wirtschaftliche Unternehmen,
allgemeines Grund- und Sondervermögen
841.400
771.100
110.000 254.000
9 Allgemeine Finanzwirtschaft 8.313.800 4.835.200 755.000 99.000
           
    10.278.000 10.278.000 1.044.000 1.044.000

§2
Kreditaufnahmen

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2005 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 275.000,00 € festgesetzt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
 

§4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2005 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

2.000.000, 00 €
festgesetzt.

§5
Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushalsjahr 2005 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) Grundsteuer A ( land- und forstwirtsch. Betriebe )
200 v.H.
b) Grundsteuer B ( Grundstücke )
200 v.H.
2. Gewerbesteuer
a) nach Gewerbeertrag
310 v.H.

§6

Stellenplan

Es gilt der von der Gemeindevertretung am 20.12.2004 beschlossene Stellenplan.
 

35716 Dietzhölztal, den 20.12.2004

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Dietzhölztal
Aurand, Bürgermeister

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Dietzhölztal für das Haushaltsjahr 2005

1. Nachtragshaushaltssatzung
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 2005 (GVBL. I  S.142), geändert durch Gesetze vom 21. März 2005 (GVBL. I S.218), vom 21. März 2005 (GVBL. I S.229)  hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Dietzhölztal / Lahn-Dill-Kreis am 22.11.2005 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 beschlossen:
 

§1
Nachtragshaushaltsplan
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden

a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen erhöht um
6.806.500,00 €
die Einnahmen vermindert um
198.500,00 €

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 10.278.000, 00 € auf nunmehr 16.886.000,00 € festgesetzt.
die Ausgaben erhöht um
6.765.400,00 €
die Ausgaben vermindert um
157.400,00 €

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 10.278.000, 00 € auf nunmehr 16.886.000,00 € festgesetzt.

b) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen erhöht um
4.674.000,00 €
die Einnahmen vermindert um
275.000,00 €

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 1.044.000, 00 € auf nunmehr 5.443.000,00 € festgesetzt.
die Ausgaben erhöht um
4.404.000,00 €
die Ausgaben vermindert um
5.000,00 €

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 1.044.000, 00 € auf nunmehr 5.443.000,00 € festgesetzt.
 
§2
Kreditaufnahmen
 
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 275.000,00 € um 275.000,00 € vermindert und damit auf 0,00 € neu festgesetzt.
 
§3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen
werden nicht veranschlagt.
 
§4
Kassenkredite
Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.

§5

Steuersätze
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

§6

Stellenplan
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.

35716 Dietzhölztal, den 22.11.2005

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Dietzhölztal
Aurand, Bürgermeister

E-Plan Bezeichnung des Einzelplanes Verwaltungshaushalt

  

 

Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben

 

 

 alt alt neu neu
0 Allgemeine Verwaltung
36.100
1.122.100 36.800 1.183.700
1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
48.500
253.200
50.200 287.500
3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 300 93.800 800 100.500
4 Soziale Sicherung 15.500 834.100 17.800 815.600
5 Gesundheit, Sport, Erholung
7.000
255.500
7.000 266.100
6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr
4.900
431.800
8.100 525.000
7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 1.010.500 1.681.200 982.800 1.689.900
8 Wirtschaftliche Unternehmen,
allgemeines Grund- und Sondervermögen
841.400
771.100
817.900 772.700
9 Allgemeine Finanzwirtschaft 8.313.800 4.835.200 14.964.600 11.245.000
           
  0 - 9 zusammen 10.278.000 10.278.000 16.886,000 16.886.000

 
E-Plan
Bezeichnung des Einzelplanes
Vermögenshaushalt 

 

 

Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben

 

 

 alt
alt
neu
neu
0 Allgemeine Verwaltung 0 9.000 0 48.000
1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
0
170.000
600 198.000
3
Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 0 1.000 0 27.500
4
Soziale Sicherung 0 27.000 0 31.500
5 Gesundheit, Sport, Erholung
0
73.000
0 144.000
6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr
162.000
224.000 439.400 624.000
7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 17.000 187.000 21.000 306.000
8 Wirtschaftliche Unternehmen,
allgemeines Grund- und Sondervermögen
110.000 254.000 146.000 405.000
9 Allgemeine Finanzwirtschaft 755.000 99.000 4.836.000 3.659.000
           
  0 - 9 zusammen 1.044.000 1.044.000 5.443.000 5.443.000
  Gesamthaushalt 11.322.000 11.322.000
22.329.000
22.329.000