Haushaltsplan 2000
Haushaltssatzung der Gemeinde Dietzhölztal für das Haushaltsjahr 2000

Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBL.I 1992 S.534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1998 (GVBL.I S.562), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Dietzhölztal / Lahn-Dill-Kreis am 13.12.1999 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2000 beschlossen:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2000 wird

a) im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
20.784.400,00 DM
in der Ausgabe auf
20.784.400,00 DM
b) im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
4.987.400,00 DM
in der Ausgabe auf
4.987.400,00 DM
festgesetzt.

Es entfallen auf die Einzelpläne:
E-Plan Bezeichnung des Einzelplanes Verwaltungshaushalt  Vermögenshaushalt

 

 

Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben

 

 

 

 

 

 

0 Allgemeine Verwaltung
46.000
1.911.900 0 20.000
1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
21.500
185.700
0
25.000
3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 82.000 229.200 0 0
4 Soziale Sicherung 20.000 1.083.800 0 0
5 Gesundheit, Sport, Erholung
10.000
369.600
0
45.000
6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr
11.300
803.000
400.000
2.310.000
7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 1.403.500 2.764.500 50.000 820.000
8 Wirtschaftliche Unternehmen,
allgemeines Grund- und Sondervermögen
1.461.000
1.448.900
350.000 775.000
9 Allgemeine Finanzwirtschaft 17.729.100 11.987.800 4.178.400 983.400
           
    20.784.400 20.784.400 4.978.400 4.978.400
  Gesamthaushalt:
25.762.800
25.762.800
   

§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2000 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 4.178.400,00 DM festgesetzt. 

§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt

§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2000 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000, 00 DM festgesetzt. 

§5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushalsjahr 2000 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) Grundsteuer A ( land- und forstwirtsch. Betriebe )
200 v.H.
b) Grundsteuer B ( Grundstücke )
200 v.H.
2. Gewerbesteuer
a) nach Gewerbeertrag
310 v.H.
§6

Es gilt der von der Gemeindevertretung am 13.12.1999 beschlossene Stellenplan.
Dietzhölztal, den 13.12.1999
Der Gemeindevorstand

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Dietzhölztal für das Haushaltsjahr 2000

1. Nachtragshaushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBL.I 1992 S.534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1998 (GVBL.I S.562), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Dietzhölztal / Lahn-Dill-Kreis am 10.04.2000 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2000 beschlossen:

§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen erhöht um
650.000,00 DM
die Einnahmen vermindert um
458.400,00 DM

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 20.784.400, 00 DM auf nunmehr 20.976.000,00 DM festgesetzt.
die Ausgaben erhöht um
191.800,00 DM
die Ausgaben vermindert um
0,00 DM

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 20.784.400, 00 DM auf nunmehr 20.976.000,00 DM festgesetzt.

b) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen erhöht um
16.600,00 DM
die Einnahmen vermindert um
475.000,00 DM

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 4.978.400, 00 DM auf nunmehr 4.520.000,00 DM festgesetzt.
die Ausgaben erhöht um
0,00 DM
die Ausgaben vermindert um
458.400,00 DM

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 4.978.400, 00 DM auf nunmehr 4.520.000,00 DM festgesetzt. 

§2
Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Feststellung in Höhe von 4.178.400,00 DM um 475.000,00 DM vermindert und damit auf 3.703.400,00 DM neu festgesetzt. 

§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 DM um 1.000.000,00 DM erhöht und damit auf 1.000.000,00 DM neu festgesetzt. 

§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert

§5
Die Steuersätze werden nicht geändert

§6
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.

Dietzhölztal, den 10.04.2000
Der Gemeindevorstand
E-Plan Bezeichnung des Einzelplanes Verwaltungshaushalt 

 

 

Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben

 

 

 alt alt neu neu
0 Allgmeine Verwaltung
46.000
1.911.900 46.000 1.911.900
1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 21.500 185.700 21.500 185.700
3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 82.000 229.200 82.000 229.200
4 Soziale Sicherung 20.000 1.083.800 20.000 1.083.800
5 Gesundheit, Sport, Erholung
10.000
369.600
10.000
369.600
6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr
11.300
803.000
11.300
803.000
7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 1.403.500 2.764.500 1.403.500 2.764.500
8 Wirtschaftliche Unternehmen,
allgemeines Grund- und Sondervermögen
1.461.000
1.448.900
1.461.000 1.448.900
9 Allgemeine Finanzwirtschaft 17.729.100 11.987.800 17.920.700 12.179.400
           
  0 - 9 zusammen 20.784.400 20.784.400 20.976.000 20.976.000

E-Plan
Bezeichnung des Einzelplanes
Vermögenshaushalt 

 

 

Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben

 

 

 alt
alt
neu
neu
0 Allgmeine Verwaltung
0
20.000 0 20.000
1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 0 25.000 0 25.000
3
Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege
0
0
0
0
4
Soziale Sicherung
0
0
0
0
5 Gesundheit, Sport, Erholung
0
45.000
0
45.000
6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr
400.000
2.310.000
400.000
2.310.000
7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 50.000 820.000 50.000 820.000
8 Wirtschaftliche Unternehmen,
allgemeines Grund- und Sondervermögen
350.000
775.000
350.000 775.000
9 Allgemeine Finanzwirtschaft 4.178.400 983.400 3.720.000 525.000
           
  0 - 9 zusammen 4.978.400 4.978.400 4.520.000 4.520.000
  Gesamthaushalt
25.762.800
25.762.800
25.496.000
25.496.000

2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Dietzhölztal für das Haushaltsjahr 2000

2. Nachtragshaushaltssatzung
Aufgrund des §§ 98  der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBL.I 1992 S.534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.1999 (GVBL. 2000 I S.2 ff.), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Dietzhölztal / Lahn-Dill-Kreis am 27.11.2000 folgende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2000 beschlossen: 


§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen erhöht um
1.470.800,00 DM
die Einnahmen vermindert um
519.800,00 DM

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 20.976.000, 00 DM auf nunmehr 21.927.000,00 DM festgesetzt.
die Ausgaben erhöht um
1.247.600,00 DM
die Ausgaben vermindert um
296.600,00 DM

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 20.976.000, 00 DM auf nunmehr 21.927.000,00 DM festgesetzt.

b) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen erhöht um
2.602.800,00 DM
die Einnahmen vermindert um
1.530.400,00 DM

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 4.520.000, 00 DM auf nunmehr 5.592.400,00 DM festgesetzt.
die Ausgaben erhöht um
1.335.400,00 DM
die Ausgaben vermindert um
263.000,00 DM

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 4.520.000, 00 DM auf nunmehr 5.592.400,00 DM festgesetzt.
 
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 3.703.400,00 DM um 1.150.400,00 DM vermindert und damit auf 2.553.000,00 DM neu festgesetzt. 

§3
Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert

§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert

§5
Die Steuersätze werden nicht geändert

§6
Es gilt der von der Gemeindevertretung am 27.11.2000 beschlossenen Stellenplan.

Dietzhölztal, den 27.11.2000
Der Gemeindevorstand
E-Plan Bezeichnung des Einzelplanes Verwaltungshaushalt 

 

 

Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben

 

 

 alt alt neu neu
0 Allgemeine Verwaltung
46.000
1.911.900 61.200 1.969.000
1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 21.500 185.700 37.600 219.200
3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 82.000 229.200 156.900 382.300
4 Soziale Sicherung 20.000 1.083.800 57.800 1.022.400
5 Gesundheit, Sport, Erholung
10.000
369.600
10.700
349.400
6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr
11.300
803.000
17.300
827.300
7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 1.403.500 2.764.500 1.984.500 2.897.900
8 Wirtschaftliche Unternehmen,
allgemeines Grund- und Sondervermögen
1.461.000
1.448.900
1.616.700 1.583.700
9 Allgemeine Finanzwirtschaft 17.920.700 12.179.400 17.984.300 12.675.800
           
  0 - 9 zusammen 20.976.000 20.976.000 21.927.000 21.927.000

 
E-Plan
Bezeichnung des Einzelplanes
Vermögenshaushalt 

 

 

Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben

 

 

 alt
alt
neu
neu
0 Allgemeine Verwaltung
0
20.000 1.000 68.500
1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 0 25.000 0 42.000
3
Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege
0
0
15.500
31.000
4
Soziale Sicherung
0
0
0
31.000
5 Gesundheit, Sport, Erholung
0
45.000
0
106.000
6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr
400.000
2.310.000
85.000
2.551.000
7 Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 50.000 820.000 50.000 851.000
8 Wirtschaftliche Unternehmen,
allgemeines Grund- und Sondervermögen
350.000
775.000
337.300 1.152.500
9 Allgemeine Finanzwirtschaft 3.720.000 525.000 5.103.600 759.400
           
  0 - 9 zusammen 4.520.000 4.520.000 5.592.400 5.592.400
  Gesamthaushalt
25.496.000
25.496.000
27.519.400
27.519.400