1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Dietzhölztal für das Haushaltsjahr 2009 (21 KB)
Haushaltssatzung der Gemeinde Dietzhölztal für das Haushaltsjahr 2009
 
Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2007 (GVBl. 2007 I S. 757) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Dietzhölztal / Lahn-Dill-Kreis am 15.12.2008 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen:
 

§1
Haushaltsplan

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird

a) im Ergebnishaushalt
 
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf
17.286.861,00 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
17.247.159,00 €
im außerordentlichen Ergebnis  
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0,00 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

 0,00 €

mit einem Überschuss von

39.702,00 €

 
b) im Finanzhaushalt
 
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
787.600,00 €
und dem Gesamtbetrag der  
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 120.000,00 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
2.478.000,00 €
   
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 400.000,00 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 118.000,00 €
mit einem Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von 1.288.400,00 €
festgesetzt.  

 

§2
Kreditaufnahmen
Der Gesamtbetrag der Kredite deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2009 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 400.000,00 € festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, Abt. B 400.000,00 € enthalten.

§3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
 
§4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000, 00 € festgesetzt.
 
§5
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushalsjahr 2009 wie folgt festgesetzt:
 
1. Grundsteuer  
a) Grundsteuer A ( land- und forstwirtsch. Betriebe )
200 v.H.
b) Grundsteuer B ( Grundstücke )
200 v.H.
2. Gewerbesteuer  
a) nach Gewerbeertrag
310 v.H.
 
§6
Stellenplan

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 15.12.2008 beschlossene Stellenplan.
 

35716 Dietzhölztal, den 15.12.2008

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Dietzhölztal
Aurand, Bürgermeister

 

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