Der Seniorenbeirat der Gemeinde Dietzhölztal informiert
Betreuungs- oder Patientenverfügung
Dietzhölztal, 06/2009
 
Eine Betreuungs- oder Patientenverfügung bedarf keiner notariellen Beurkundung.
Auch ohne Beurkundung entfaltet sie mit der Unterschrift des Verfügenden volle Rechtswirkung.
Sofern die Dietzhölztaler Bürgerinnen und Bürger dennoch eine Beurkundung wünschen, bieten wir an, diese Amtshandlung durch den Ortsgerichtsvorsteher gegen einen geringen Kostenbeitrag vornehmen zu lassen. Wichtig ist, dass die betreffenden Personen persönlich erscheinen und im Beisein des
Ortsgerichtsvorstehers Ihre Unterschrift leisten. 

 

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