Die Afrikanische Schweinepest breitet sich auch in der Umgebung der Gemeinde Dietzhölztal immer weiter aus. Am 1. Mai 2026 wurde in Nordrhein-Westfalen in der Nähe von Netphen-Grissenbach ein verendetes Wildschwein positiv auf ASP getestet. Der Fund liegt nur wenige Kilometer von der Landesgrenze von Hessen und damit vom Lahn-Dill-Kreis entfernt, sodass die zuständigen Behörden auch hier aktiv werden mussten. Teile des nördlichen Lahn-Dill-Kreises sind daher mit Wirkung zum 23.05.2026 in zwei Sperrzonen eingestuft worden. In Sperrzone I gelten insbesondere Regelungen für die Jagd und für schweinehaltende Betriebe. In Sperrzone II gelten darüber hinaus erweiterte Schutzmaßnahmen, die neben der Jagd sowie der Land- und Forstwirtschaft auch die allgemeine Bevölkerung betreffen. Die Gemeinde Dietzhölztal liegt nach aktuellem Stand zu großen Teilen in der letztgenannten Sperrzone II. Konkret fallen die Gemarkungen Rittershausen und Mandeln vollständig und die Gemarkungen Straßebersbach sowie Bergebersbach nördlich bzw. nordwestlich der L 3044 (Oranienstraße und Hauptstraße) in die Sperrzone II.
Gemäß Allgemeinverfügung des Lahn-Dill-Kreises gelten für Sperrzone II bis auf Weiteres unter anderem folgende Schutzmaßnahmen, die verpflichtend einzuhalten sind und bei Zuwiderhandlungen mit Bußgeld geahndet werden können:
- Hunde sind außerhalb geschlossener Ortschaften an der Leine zu führen.
- Bei Aktivitäten im Freien ist darauf zu achten, dass Wildschweine nicht in die Flucht getrieben werden.
- Grundstückseigentümer und -besitzer haben das Betreten ihrer Grundstücke in der freien Landschaft und in den unmittelbar daran angrenzenden Bereichen in Ortslage durch Personen, die von der Veterinärbehörde mit der Kadaversuche beauftragt sind, zu dulden.
- Radfahren, Reiten, Fußgängerverkehr (z. B. Pilze sammeln, Geocaching) und das Fahren mit Krankenfahrstühlen ist im Waldgebiet zu Zwecken der Erholung ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet, die von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern oder mit deren Zustimmung angelegt oder gekennzeichnet wurden.
Auf der Website des Lahn-Dill-Kreises zur ASP können unter anderem die vollständigen Allgemeinverfügungen sowie eine Karte der Sperrzonen eingesehen werden. Dort sind auch diverse Pressemitteilungen und weiterführende Informationen zur Thematik zu finden.
Wer auf ein auffälliges oder verendetes Wildschwein aufmerksam wird, sollte dies umgehend an das Veterinäramt des Lahn-Dill-Kreises melden. Die Meldung erfolgt über die ASP-Website des LDK, per Mail (asp@lahn-dill-kreis.de) oder per Telefon (06441 407-8010).
