A- A A+

Gemeinde Dietzhölztal · Hauptstr. 92, 35716 Dietzhölztal · 02774 807 – 0 · info@dietzhoelztal.de

Menü

Rittershausen

Rittershausen wird 1344 im Mann- und Zinsbuch der Herren von Bicken erstmals erwähnt, ist aber sicher weitaus älter. Der Ortsname dürfte von einem Personennamen Ruthard abzuleiten sein, die ursprüngliche Form wohl Ruthardeshausen gelautet haben.
Bedeutendster Grundbesitzer am Ort waren die v. Bicken, die hier und an anderen Orten des Gerichtes Ebersbach, daneben auch noch in Wissenbach, umfangreiche Zehntrechte aus der Hand der Grafen v. Wittgenstein besaßen. Den Rittershäuser Zehnten konnte die Gemeinde 1691 gegen eine Zahlung von 300 Reichstalern von der Witwe des Philipp Caspar v. Bicken, die Bargeld zur Ablösung eines Kredits benötigte, auf Dauer erwerben. Nach einer Zehntbeschreibung von 1567 umfaßte der Zehntbezirk den größten Teil der Dorfmark westlich der Dietzhölze.
Die auffällige Größe der neuzeitlichen Gemarkung Rittershausen von 1.846 ha erklärt sich daraus, dass in ihr die Wüstung Langenbach aufgegangen ist. Langenbach erscheint als Siedlung zum letzten Mal in der 2. Hälfte des 14. Jhs. in der schriftlichen Überlieferung. Ist also, ebenso wie Mandeln, während der spätmittelalterlichen Agrardepression, die zu einem Wüstwerden zahlreicher Siedlungen in Deutschland führte, aufgegeben worden. Allerdings dürften seine Feldmark und auch die anliegenden Wälder von Rittershausen aus weiter benutzt worden sein. So hatte z. Bsp. die Gemeinde Rittershausen 1576 in der Gemarkung Langenbach („in Langenbacher gemarck“) von der Landesherrschaft einen Hauberg entlehnt, der von alters her 4 Gulden gezinst hatte.
Innerhalb des erwähnten Zehntbezirkes lag ein Hof der Dillenburger Grafen, denen auch der Hilgeshäuser Hof (in dessen Bereich später das fürstliche Jagdhaus Wilhelmstal bzw. das heutige Forsthaus Dietzhölze entstand) gehörte. Außerdem war auch in Rittershausen die Ewersbacher Kirche reich begütert.
Die Häufung lehnsherrlichen Besitzes, wie sie gerade in Rittershausen besonders deutlich zu erkennen ist, lässt den Schluss zu das es echtes Eigentum der Dorfbewohner in nennenswertem Umfang nicht gegeben hat und die Bevölkerung ihr Land, von dem Martinizinsen zu entrichten waren, vielmehr in Erbleihe besaß. Erst mit der Ablösung der Zinsen und Frondienste im 19. Jh. wurde daraus Privateigentum im heutigen Sinn.

Im Übrigen besitzt Rittershausen mit der „Burg“ auf der 516 m hohen „Ley“ einen bedeutenden vorgeschichtlichen Fundplatz Hessens. Die Wallanlage gehört zeitlich in die Frühlatenzeit (ab 450 v. Chr.) und kann möglicherweise als keltischer Adelssitz angesprochen werden. Ihre Ausgrabung in den Jahren 1911 – 13 erbrachte umfangreiches Fundmaterial, neben Keramik vor allem Eisenwaffen und -geräte. Die Burg wurde im 3. Jh. v. Chr. zerstört und in der Folgezeit nicht mehr aufgebaut. Ob ihr Untergang tatsächlich, wie dies die ältere Forschung annahm, durch von Norden vorstoßende Germanen verursacht wurde, ist noch nicht abschließend geklärt und bedarf daher weiterer Überprüfung.
2019 feierte Rittershausen seinen 675. Geburtstag.