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Gemeinde Dietzhölztal · Hauptstr. 92, 35716 Dietzhölztal · 02774 807 – 0 · info@dietzhoelztal.de

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Bürgerservice

Öffnungszeiten Bürgerservice

Montag
08:00-12:30 und 13:30-17:00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag
08:00-12:30 und 13:30-15:30 Uhr

Der Bürgerservice ist am Mittwochnachmittag geschlossen!

Freitag
08:00-12:00 Uhr

Annahmeschluss für KFZ-Angelegenheiten: 

Jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.

Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung – Änderung des Wohnsitzes

Anmeldung

Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder einem anderen Land nach Dietzhölztal ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Bürgerservice anmelden.

Bei mehreren Wohnsitzen innerhalb der Bundesrepublik ist eine Wohnung als Hauptwohnsitz und die andere/n Wohnung/en als Nebenwohnsitz anzumelden. Als Hauptwohnsitz ist die Wohnung anzumelden, die von Ihnen überwiegend genutzt wird.

Mitzubringende Unterlagen für die Anmeldung:

  • Ausweise aller anzumeldenden Personen (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, ausländischer Nationalpass, elektronischer Aufenthaltstitel)
  • Geburtsurkunde, falls für ein Kind noch kein Ausweisdokument vorhanden ist
  • Wohnungsgeberbestätigung (schriftl. Bescheinigung des Vermieters)
  • die Bestallungsurkunde des Betreuers

Ummeldung

Wenn Sie innerhalb des Gemeindegebietes umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug beim Bürgerservice ummelden.

Mitzubringende Unterlagen für die Ummeldung:

  • Ausweise aller anzumeldenden Personen (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, ausländischer Nationalpass, elektronischer Aufenthaltstitel)
  • Wohnungsgeberbestätigung (schriftl. Bescheinigung des Vermieters)
  • ggf. die Bestallungsurkunde des Betreuers

Abmeldung

Wenn Sie aus Dietzhölztal wegziehen und Ihren Wohnsitz in eine andere Gemeinde oder Stadt innerhalb Deutschlands verlegen, ist keine Abmeldung beim Bürgerservice notwendig.

Durch die Anmeldung bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnsitzes erfolgt eine automatische Abmeldung in Dietzhölztal.

Eine Abmeldung beim Bürgerservice ist nur bei einem Wegzug ins Ausland erforderlich.

Personalausweis

Ab dem 16. Lebensjahr besteht für jeden Deutschen die Pflicht, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Wenn Sie derzeit kein gültiges Ausweisdokument besitzen, können Sie dieses im Bürgerservice-Büro der Gemeinde Dietzhölztal beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Identitätsnachweis, z.B. alter Reisepass oder Kinderreisepass, Personalausweis
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
  • Bei Personen unter 16 Jahren: von den Eltern unterschriebenes Formular „Beantragung Ausweis / Pass Minderjährige“ (dieses finden Sie im Bereich Formulare & Downloads);
  • bei alleinigem Sorgerecht einen entsprechenden Nachweis (Sorgeerklärung, Negativnachweis)
 

Welche Kosten entstehen?

  • Personen ab 24 Jahren: 37,00 Euro
  • Personen unter 24 Jahren: 22,80 Euro
  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro

Online-Funktion

Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Die Onlinefunktion ist bei den Ausweisen für Personen ab dem 16. Lebensjahr immer aktiviert.

Die Aktivierung der Onlinefunktion sowie das Neusetzen der PIN-Nummer können Sie kostenfrei bei uns vornehmen lassen.

Bearbeitungsstatus

Über das Serviceportal der Gemeinde Dietzhölztal können Sie den jeweiligen Bearbeitungsstand des von Ihnen beantragten Personalausweises abrufen.

Reisepass (ePass)

Ein Reisepass (ePass) wird vor allem bei Reisen außerhalb der Europäischen Union benötigt.

Informieren Sie sich bitte vor jeder Reise genau über die jeweiligen Länder- und Reisebestimmungen auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

Der Reisepass hat eine Gültigkeit von zehn bzw. sechs Jahren für Personen unter 24 Jahren.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Identitätsnachweis, z.B. alter Reisepass oder Kinderreisepass, Personalausweis
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
  • bei Personen unter 16 Jahren: von den Eltern unterschriebenes Formular „Beantragung Ausweis / Pass Minderjährige“ (dieses finden Sie im Bereich Formulare & Downloads);
  • bei alleinigem Sorgerecht einen entsprechenden Nachweis (Sorgeerklärung, Negativnachweis)

Welche Kosten entstehen?

Kosten ab 01.01.2024:

  • Reisepass: 70,00 Euro
  • Reisepass Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro
  • 48-Seiten-Reisepass (Vielreisende): 92,00 Euro
  • 48-Seiten-Reisepass Personen unter 24 Jahren: 59,50 Euro
  • Express-Reisepass: 102,00 Euro
  • Express-Reisepass Personen unter 24 Jahren: 69,50 Euro
  • 48-Seiten Express-Reisepass (Vielreisende): 124,00 Euro
  • 48-Seiten Express-Reisepass (Personen unter 24 Jahren): 91,50 Euro
  • vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass: 26,00 Euro (nur in Ausnahmefällen)

Bearbeitungsstatus

Über das Serviceportal der Gemeinde Dietzhölztal können Sie den jeweiligen Bearbeitungsstand des von Ihnen beantragten Personalausweises abrufen.

Sollten Sie den Reisepass sehr dringend benötigen, kann gegen eine höhere Gebühr ein Expresspass beantragt werden. Dieser liegt in der Regel innerhalb von 72 Stunden (an Werktagen) im Bürgerbüro bereit.

Wenn aus zeitlichen Gründen weder eine reguläre Beantragung, noch eine Beantragung nach dem Expressverfahren möglich ist, kann auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dazu muss ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden, aus dem die Dringlichkeit der Reise hervorgeht.

Wegfall Kinderreisepass

Ab dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Sollten Sie ein Reisedokument für Ihr Kind benötigen, ist für Reisen innerhalb der EU ein Personalausweis ausreichend. Für Reiseziele außerhalb der EU ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Auch dieser kann für Kinder bestellt werden.

KFZ-Zulassung

Im Rathaus können viele Kfz-Zulassungsvorgänge erledigt werden, wenn für das Fahrzeug die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorhanden sind:

  • Neuzulassung von fabrikneuen Fahrzeugen (sofern alle technischen Angaben in der ZB II eingedruckt sind und durch das System vorgesteuert werden)
  • Zulassung von gebrauchten Fahrzeugen (auch Wunsch- und Saisonkennzeichen)
  • Wiederzulassung auf den gleichen Halter (mit und ohne Umkennzeichnung)
  • Halterwechsel innerhalb und außerhalb des Lahn-Dill-Kreises
  • Adress- und Namensänderung in den Fahrzeugpapieren
  • Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • Nachstempelungen

Folgende Vorgänge können nur bei Hauptzulassungsstellen Herborn-Burg und Wetzlar durchgeführt werden:

  • Erstmalige Zulassung von Import- und Elektrofahrzeugen, Quads und Wohnmobilen
  • Ersatzausstellung von Fahrzeugpapieren oder verlorenen/gestohlenen Kennzeichen
  • Vorgänge, die eine Ausnahmegenehmigung erfordern
  • Eintragung von technischen Änderung, z.B. Reifengröße, Schadstoffklasse, etc.
  • Zuteilung von Oldtimer-, Kurzzeit-, Ausfuhr- und roten Kennzeichen
  • Zuteilung von „kleinen“ zweistellen Kennzeichen
  • Ausgabe von Umweltplaketten

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters (bei Vorlage des Reisepasses auch eine gültige Meldebescheinigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) über die Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Amtliche Kennzeichen bei noch zugelassenen Fahrzeugen, sofern diese nicht beibehalten werden sollen
  • Ausgefüllte Einzugsermächtigung Kfz-Steuer (das Formular finden Sie im Bereich Formulare & Downloads)

Wenn Zulassungsvorgänge für andere Personen vorgenommen werden sollen zusätzlich:


Bitte verwenden Sie nur dieses Formular, andere Vorlagen oder formlose Vollmachten können nicht akzeptiert werden!

  • Bei der Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer muss in diesem Fall der Halter ebenfalls unterschreiben.
 

Bitte beachten Sie den Annahmeschluss für Kfz-Zulassungsvorgänge 30 Minuten vor Ende unserer Öffnungszeiten.

Sollten Sie unsicher sein, ob der von Ihnen gewünschte Vorgang im Rathaus durchgeführt werden kann, empfehlen wir vorsorglich eine Terminvereinbarung bei einer der Hauptzulassungsstellen in Wetzlar oder Herborn-Burg.